ANMELDUNG —
WIE BEKOMMT MAN LOGOPÄDISCHE THERAPIE

Melden Sie sich bitte telefonisch an.

Verordnung

Wenn Ihnen, dem Kindergarten, der Schule sowie anderen Institutionen auffällt, dass sprachliche, stimmliche Auffälligkeiten oder Schluckschwierigkeiten vorliegen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Arzt. Dieser wird bei logopädischem Bedarf eine Verordnung ausstellen. Eine logopädische Verordnung können Ihnen der Kinderarzt, Allgemeinmediziner, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe und andere Mediziner ausstellen.

Anmeldung in der Logopädischen Praxis

Melden Sie sich telefonisch in unserer Praxis an. Sollten Sie nur den Anrufbeantworter antreffen, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Telefonnummer. Wir werden Sie umgehend zurückrufen und Ihre Anmeldung aufnehmen.

Zunächst erfolgt in unserer Praxis eine Diagnostik mit speziellen Diagnostikverfahren, um die Störung zu ermitteln und einzugrenzen. Sollte Therapiebedarf bestehen, beginnt die regelmäßige Therapie sobald wie möglich.

Therapie

In der Regel haben Sie oder ihr Kind einmal in der Woche 45 Minuten logopädische Therapie. Diese erfolgt bei uns in der Praxis oder bei Bedarf als Hausbesuch. In jeder Therapiestunde werden Inhalte erarbeitet und häusliche Übungen angeleitet. Diese sollten Sie zu Hause wiederholen, um Fortschritte in der Therapie zu erzielen.

Kosten

Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit.

Erwachsene leisten eine Zuzahlung von 10% auf die Behandlungskosten und 10 Euro pro Verordnungsblatt. Der Betrag ist in den ersten 2 Therapiestunden zu begleichen. Sollten Sie zuzahlungsbefreit sein, entfallen diese Kosten.

In unserer Praxis gilt die 24 Std. Absage-Regelung. Dies bedeutet, dass eine zu kurzfristig abgesagte Therapiestunde, dem Patienten privat in Rechnung gestellt wird. (§ 615 BGB)